Wie jedes Jahr erinnere ich auch 2021 wieder an den Internationalen Tag der Kinderrechte, der seit 1989 am 20.11. stattfindet: An diesem denkwürdigen Tag unterzeichneten die Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonventionen. Doch wie sieht es denn aktuell aus? Hat sich seit letztem Jahr, d.h. nach 12 weiteren Monaten mit Corona was getan? Oder sollten wir uns alle wieder an die Kinderrechte erinnern?

Im November 2020 habe ich einen kleinen Einblick in die damals aktuellen Erkenntnisse seit Pandemiebeginn gegeben (Beitrag vom 17.11.2020: Internationaler Tag der Kinderrechte am 20.11.).

 

Dieses Jahr hätte eine gute Wende bringen können: Die Kinderrechte sollten im Grundgesetz verankert werden. Leider ist dies im Juni gescheitert Die nötige Zweidrittelmehrheit wurde verfehlt. Meine Hoffnung ist, dass alle weiter dafür kämpfen. Dazu bietet sich auch der Internationale Tag der Kinderrechte am 20.11. an, aber nicht nur 😊

 

Ich bin – wie letztes Jahr auch – weiterhin davon überzeugt, dass wir die Kinder mit Ihren Bedürfnissen und Rechten sehen müssen! Auch wenn die Situation durch Virenvarianten und auch die „altbekannten“ Infektionen im Herbst/Winter – es gibt ja nicht nur Corona! – sich als sehr herausfordernd darstellt, gilt weiterhin: Wir können und müssen die Kinder weiterhin beteiligen und die Kinderrechte wahren! Dazu braucht es immer noch Kreativität! Und eine bedürfnisorientierte Haltung!

Was bedeutet das jetzt in Bezug auf die Kinder in Ihrer Kita?
Bedürfnisorientiert bedeutet, dass ich alle Beteiligte, Kinder, aber auch Eltern und Pädagog*innen, mit Ihren Bedürfnissen, Wünschen, wie auch Grenzen wahr- und ernstnehme. Dies beinhaltet auch, offen dafür zu sein,
• mich auf die anderen einzustellen,
• aber auch Nein zu sagen,
• meine eigenen Bedürfnisse wahrzunehmen und mitzuteilen,
• die Bedürfnisse der anderen zu versprachlichen, zu benennen,
• empathisch zu sein,
• in die Verantwortung zu kommen.

Im nächsten Schritt gilt es Kompromisse zu finden zwischen allen Bedürfnissen und Grenzen und besonders miteinander in Verbindung zu sein. Hilfreich ist hierbei die gleichwürdige Kommunikation.

Und wenn ich bedürfnisorientiert handle, achte ich die Kinderrechte.

Stellen Sie sich in Bezug auf die Beteiligungsrechte und damit auch in Hinblick auf die Bedürfnisorientierung die Frage: Wie können wir die Kinder dennoch beteiligen?

Wie bereits letztes Jahr gilt auch hier: Beziehen Sie die Kinder bereits mit ein, nutzen Sie die kreativen Lösungsvorschläge der Kinder. Sie müssen nicht auf alles eine Antwort und immer eine Lösung haben. Im Sinne der Bedürfnisorientierung nehmen Sie hier Ihre eigenen Bedürfnisse und Grenzen wahr und gehen mit allen Beteiligten in die Kompromissfindung: Welche Lösungsvorschläge lassen sich überhaupt umsetzen? Was tut mir gut? Was tut allen Beteiligten, Gruppenkolleg*innen, Kindern, Eltern gut? Wie gehen wir gemeinsam mit der wieder/immer noch sehr belastenden Situation um? Wie schaffen wir gemeinsam eine angenehme Atmosphäre und achten auf die Kinderrechte sowie die Bedürfnisse und Grenzen aller?

Bleiben Sie gesund und denken Sie besonders an folgende Kinderrechte:
• Beteiligung
• Bildung
• Gesundheit
• Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung

Ihre Renata Tukac

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